Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
I
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,
 
Abkürzung Reg TP, seit 1. 1. 1998 auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes und des neuen Postgesetzes dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft zugeordnete Bundesoberbehörde, Sitz: Bonn. Die Reg TP hat an 57 Standorten circa 2 700 Beschäftigte, einschließlich der rd. 2 500 Mitarbeiter des ehemaligen, in die Reg TP integrierten Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT). Die zentrale Aufgabe der sektorspezifischen Regulierung besteht darin, die Marktstellung dominanter Anbieter zu kontrollieren und neu auf den Markt tretenden Wettbewerbern zu chancengleichen Bedingungen zu verhelfen. Darüber hinaus hat die Reg TP in Deutschland die flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikations- und Postdienstleistungen zu sichern. (Postreform)
II
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
 
[Abk. RegTP], 1996 durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) geschaffene, seit 1. Januar 1998 aktive Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft mit Sitz in Bonn. Sie ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervor.
 
Sie hat die Aufgabe, auf Grundlage des TKG durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Post- und Telekommunikationsmarkt zu sorgen. Dies umfasst sowohl die technische Regulierung (etwa EMV-Prüfungen, Verfahren für die elektronische Signatur oder die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen) als auch die rechtliche Lizenzierung (etwa die Frequenzverwaltung und -zuteilung, die Telefonnummernverwaltung usw.) und die Marktaufsicht, etwa durch die Genehmigung von bestimmten Tarifmodellen und die Festlegung der Obergrenzen von Entgelten.
 
Die Regulierungsbehörde hat zur Durchsetzung ihrer Ziele verschiedene Verfahren und Instrumente, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen.

Universal-Lexikon. 2012.

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